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Fälle und Fragen 1 / Lösungen
1.
Bei der unmittelbaren Staatsverwaltung nimmt der Staat
Verwaltungsaufgaben durch eigene Behörden wahr.
Bei der mittelbaren Staatsverwaltung überträgt der Staat
Verwaltungsaufgaben auf rechtlich selbständige Verwaltungseinheiten
( Z.B. Gemeinden, IHK ).
2.
Auch ein rechtswidriger VA wird bestandskräftig.
3.
Prüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit.
- Geeignetheit liegt vor, wenn der VA den gewünschten Erfolg zumindest fördert.
- Erforderlichkeit ist gegeben, wenn der Behörde zur Zielerreichung keine ebenso
wirksamen aber weniger belastende Maßnahmen zur Verfügung stehen.
- Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung ist zu untersuchen, ob der VA nicht zu Nachteilen
führt, die zu dem erstreben Zweck außer Verhältnis stehen.
4.
§§ 48,49 VwVfg